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Die Vornamen-Hitlisten der bei uns geborenen Kinder

Namesberatung

Standesamtliche Regeln der Namensgebung


Die Vornamen-Hitlisten der bei uns geborenen Kinder
Suchen Sie einen Namen für Ihr Kind? In der Hitliste sind alle Vornamen der im Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara geborenen Kinder zusammengestellt. So sehen Sie, welche Namen gerade in und welche eher selten sind.

 
Übrigens:
Wer bis zum Einmarsch im Kreißsaal noch keinen Namen gefunden hat braucht nicht verzweifeln. Wir haben am Kreißsaaleingang eine große Namenswand. Lassen Sie sich von der Hebamme einen Pfeil geben und drücken Sie den Daumen, etwas Passendes zu treffen


Namesberatung

Die Wahl eines Vornamens will gut überlegt sein.
Passt der Vorname zum Familienname? Welche Bedeutung hat der Name? Ist der Name nur eine kurze Modeerscheinung?
Wer sich von Sprachwissenschaftlern beraten lassen möchte, findet diese Möglichkeit beispielsweise in der Namenberatungsstelle der Universität Leipzig.
In erster Linie werden Empfehlungen, Bestätigungen und Entscheidungshilfen zur Vergabe und Beurkundung von Vornamen gegeben. Diese betreffen vor allem Schreibweise, Geschlecht, Aussprache, Anzahl, auch Herkunft und ursprüngliche Bedeutung der Vornamen.
Auch Gutachten und Empfehlungsschreiben zur beabsichtigten Änderung eines Namens werden ausgefertigt. Es können schriftliche Bestätigungen zu Vornamen und Gutachten (auch Namenurkunden) zu Vor- und Familiennamen gegen eine Bearbeitungsgebühr erstellt werden.

Adresse:
Namenberatungsstelle der Universität Leipzig
Beethovenstr. 15,
Haus 5
04107 Leipzig

Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 10.00-14.00 Uhr und nach Vereinbarung

Email: rodrig@rz.uni-leipzig.de


Standesamtliche Regeln der Namensgebung

Regeln zur Vergabe von Vornamen
Nicht jeder Vorname wird vom Standesamt akzeptiert. So müssen Vornamen das Geschlecht des Kindes eindeutig zum Ausdruck bringen. Die Anerkennung von Phantasienamen ist ebenfalls sehr problematisch. Ob ein eher außergewöhnlicher Vorname standesamtlich zugelassen wird, können Sie bereits vor der Geburt bei Ihrem Standesamt erfragen.

Welchen Familiennamen bekommt das Kind?

  • Wenn Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen:
    Wenn Sie als verheiratete Eltern zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes einen gemeinsamen Ehenamen führen, bekommt auch Ihr Nachwuchs im allgemeinen automatisch diesen Ehenamen. Eine weitere Erklärung ist dafür nicht erforderlich.
    Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten der Eltern kann es aber sein, dass diese allgemeine Regel nicht zum Zuge kommt. Das ist z.B. bei einer portugiesischen Mutter und einem deutschen Vater der Fall.
     
  • Wenn Sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen:
    Wenn Sie miteinander verheiratet sind, aber keinen gemeinsamen Ehenamen führen oder wenn Sie als unverheiratete Eltern aufgrund einer offiziellen Erklärung nach Anerkennung der Vaterschaft das Sorgerecht gemeinsam für Ihren Nachwuchs ausüben, entscheiden Sie gemeinsam, ob Ihr Sprössling den Familienamen des Vaters oder den der Mutter erhalten soll.
    Wenn sich Eltern dabei für ihr erstes gemeinsames Kind festgelegt haben, haben sie damit auch entschieden, dass alle weiteren gemeinsamen Kinder diesen Familiennamen erhalten werden.
    Sollte es vorkommen, dass Eltern sich nicht auf einen Namen für ihr Kind einigen können, überträgt das Familiengericht diese Entscheidung einem der beiden Elternteile.
    Wenn Sie als Mutter nicht verheiratet sind und allein das Sorgerecht für Ihr Kind haben, erhält Ihr Kind automatisch den Familiennamen, den Sie selbst zum Zeitpunkt der Geburt führen.
    Als allein sorgeberechtigte Mutter können Sie jedoch auch veranlassen, dass das Kind den Familiennamen des (noch) nicht sorgeberechtigten Vaters bekommt. Der Vater muss dafür die Vaterschaft wirksam anerkannt haben und er muss damit einverstanden sein, dass sein Nachwuchs seinen Namen führt.
    Wenn Sie später mit dem Vater des Kindes ein gemeinsames Sorgerecht begründen - entweder indem Sie beide heiraten oder indem Sie eine entsprechende Sorgerechtserklärung abgeben - können Sie innerhalb von drei Monaten den Geburtsnamen des Kindes noch einmal neu bestimmen.

Bei Fragen zur Namensgebung kontaktieren Sie bitte das für unser Krankenhaus zuständige Standesamt Halle:
Tel. 0345 / 2210

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